Partizipation und Kinderschutz
Was bedeutet Partizipation?
Der Duden definiert Partizipation als „das Teilhaben, Teilnehmen, Beteiligtsein“.
Bei uns bedeutet das in der Praxis, dass Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungen eingebunden werden. Sie haben die Möglichkeit, mitzuwirken, sich zu beteiligen und ihre Meinung zu äußern – auch durch Beschwerden.
Wir nehmen ihre Meinungen ernst und unterstützen sie alters- und entwicklungsgemäß dabei, Verantwortung zu übernehmen und Selbstständigkeit zu entwickeln. So fördern wir Schritt für Schritt ihre Autonomie und zeigen ihnen, dass ihre Stimme zählt.
Schutz der Kinder und Jugendlichen durch Partizipation (Teilhabe)
Durch Partizipation bieten wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre eigenen Bedürfnisse auszudrücken und aktiv an Entscheidungen teilzuhaben, die ihr Wohlbefinden betreffen. Dies stärkt ihren Schutz, indem ihre Meinungen und Gefühle berücksichtigt und respektiert werden. So tragen wir dazu bei, dass sie in einem sicheren Umfeld aufwachsen und sich entfalten können.
Bedeutung von Kindesschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist von zentraler und lebenslanger Bedeutung – sowohl in der Familie als auch in der institutionellen Jugendhilfe. Kinder und Jugendliche sind auf Erwachsene angewiesen, die ihnen respektvoll begegnen und für ihre psychische und körperliche Unversehrtheit sorgen.
Unsere Maßnahmen:
- Kooperationsverträge mit öffentlichen Jugendhilfeträgern: Beispielsweise in Hinblick auf die Bereitstellung und Qualifizierung von Kinderschutzfachkräften in den Einrichtungen.
- Interne Fachberatung: Beratung unserer Einrichtungen durch unsere Fachkraft für Kinderschutz.
- Qualifizierung unserer Mitarbeitenden zur Kinderschutzfachkraft.
- Fortbildung und Schulung: Wir schulen neuen Mitarbeitende, sowie unsere bereits zertifizierte Kinderschutzfachkräfte
Rechtliche Hintergründe:
- BGB § 1631 Abs. 2: Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
- SGB VIII (KJHG) § 8, Abs. 1: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.
- SGB VIII (KJHG) § 9, Abs. 2: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewussten Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen.
- UN-Kinderrechtskonvention: Beispielsweise: Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
- Bundeskinderschutzgesetz: Forderung von Kinderschutzkonzepten. Es basiert auf den zwei zentralen Säulen: Prävention und Intervention.
- Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, kontinuierlich an der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu arbeiten.
Die Evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen übernimmt in allen ambulanten und stationären Bereichen die Verantwortung, die Rechte und den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu wahren.
Unsere Fachkraft für Kinderschutz
Seit Juli 2014 haben wir durch den Leiter unserer Kinderschutzambulanz Hagen, Herrn Rohrhirsch, zusätzliche Expertise in den Bereichen:
- Interne Fachberatung unserer Einrichtungen
- Qualifizierung unserer Mitarbeitenden zu Kinderschutzkräften
- Kontinuierliche Fortbildung der bereits zertifizierten Kinderschutzfachkräfte
- Schulung neuer Mitarbeitenden
Ansprechperson

Reiner Rohrhirsch
Frankfurter Straße 30
58095 Hagen
Telefon: 0 23 31 / 92 28 816
E-Mail: reiner.rohrhirsch@jugendhilfe-iserlohn-hagen.de
Downloads
Auf dieser Seite unserer Homepage stehen für Bewohner:innen und Mitarbeitende Informationen zur Beschwerde.
- Konzept zur Beteiligung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen.pdf (144 KB)
Auf diese Art und Weise wird in den Gruppen und Bereichen Partizipation gelebt und sichergestellt.
- Flyer_Herzlich_Willkommen.pdf (76 KB)
Unser Flyer zum Thema Partizipation
- DU liegst uns am Herzen.pdf (2,91 MB)
Unseren betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht der Ordner „DU liegst uns am Herzen“ zur Verfügung. Dieser Ordner wird zu Beginn der Betreuung vorgestellt und greift unteranderem die Themen Beteiligung, Partizipation, Mitwirkung und die Möglichkeit zur Beschwerde auf und verdeutlicht die entsprechenden Abläufe.