Partizipation und Kinderschutz
Was bedeutet Partizipation?
Der Duden definiert Partizipation als „das Teilhaben, Teilnehmen, Beteiligtsein“.
Bei uns bedeutet das in der Praxis, dass Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungen eingebunden werden. Sie haben die Möglichkeit, mitzuwirken, sich zu beteiligen und ihre Meinung zu äußern – auch durch Beschwerden.
Wir nehmen ihre Meinungen ernst und unterstützen sie alters- und entwicklungsgemäß dabei, Verantwortung zu übernehmen und Selbstständigkeit zu entwickeln. So fördern wir Schritt für Schritt ihre Autonomie und zeigen ihnen, dass ihre Stimme zählt.
Schutz der Kinder und Jugendlichen durch Partizipation (Teilhabe)
Durch Partizipation bieten wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihre eigenen Bedürfnisse auszudrücken und aktiv an Entscheidungen teilzuhaben, die ihr Wohlbefinden betreffen. Dies stärkt ihren Schutz, indem ihre Meinungen und Gefühle berücksichtigt und respektiert werden. So tragen wir dazu bei, dass sie in einem sicheren Umfeld aufwachsen und sich entfalten können.
Bedeutung von Kindesschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist von zentraler und lebenslanger Bedeutung – sowohl in der Familie als auch in der institutionellen Jugendhilfe. Kinder und Jugendliche sind auf Erwachsene angewiesen, die ihnen respektvoll begegnen und für ihre psychische und körperliche Unversehrtheit sorgen.
Unsere Maßnahmen:
- Kooperationsverträge mit öffentlichen Jugendhilfeträgern: Beispielsweise im Hinblick auf die Bereitstellung und Qualifizierung von Kinderschutzfachkräften in den Einrichtungen.
- Interne Fachberatung: Beratung unserer Einrichtungen durch unsere Fachkraft für Kinderschutz.
- Qualifizierung unserer Mitarbeitenden zur Kinderschutzfachkraft.
- Fortbildung und Schulung: Wir schulen neuen Mitarbeitende, sowie unsere bereits zertifizierte Kinderschutzfachkräfte
Rechtliche Hintergründe:
- BGB § 1631 Abs. 2: Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
- SGB VIII (KJHG) § 8, Abs. 1: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.
- SGB VIII (KJHG) § 9, Abs. 2: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewussten Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen.
- UN-Kinderrechtskonvention: Beispielsweise: Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken. Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
- Bundeskinderschutzgesetz: Forderung von Kinderschutzkonzepten. Es basiert auf den zwei zentralen Säulen: Prävention und Intervention.
- Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung: Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, kontinuierlich an der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen zu arbeiten.
Die Evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen übernimmt in allen ambulanten und stationären Bereichen die Verantwortung, die Rechte und den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu wahren.
Unsere Fachkraft für Kinderschutz
Seit Juli 2014 haben wir durch den Leiter unserer Kinderschutzambulanz Hagen, Herrn Rohrhirsch, zusätzliche Expertisen in den Bereichen:
- Interne Fachberatung unserer Einrichtungen
- Qualifizierung unserer Mitarbeitenden zu Kinderschutzkräften
- Kontinuierliche Fortbildung der bereits zertifizierten Kinderschutzfachkräfte
- Schulung neuer Mitarbeitenden
Ansprechperson
Katharina Gungl
Fachdienst Kinderschutz
Pastorenweg 6
58644 Iserlohn
Telefon: 0 23 71 / 80 83 87
E-Mail: gungl@jugendhilfe-iserlohn-hagen.de
Das Kinder- und Jugend Parlament

Im Juli 2025 hat das Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) der Jugendhilfe Iserlohn-Hagen seine Arbeit aufgenommen. Seitdem treffen sich die gewählten Vertreter:innen aus den verschiedenen stationären Gruppen regelmäßig an den Verwaltungsstandorten in Iserlohn und Hagen zu den Sitzungen des Parlaments.
Das KiJuPa ist ein wichtiges Sprachrohr der Kinder und Jugendlichen in unserer Einrichtung. Es bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Anliegen, Ideen und Wünsche aktiv einzubringen und an Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Damit die Interessen aller jungen Menschen berücksichtigt werden können, wählen alle stationären Wohnformen in ihren Systemen die einzelnen Vertreter:innen für das Parlament.
In den Sitzungen des KiJuPa werden Themen aus den Wohngruppen gesammelt, diskutiert und gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet. Dabei stehen nicht nur Anliegen des Alltags im Mittelpunkt, sondern auch Fragen des Zusammenlebens, der Freizeitgestaltung und der Mitbestimmung innerhalb der Einrichtung.
Die Mitglieder des Parlaments übernehmen dabei Verantwortung für ihre Mitbewohner:innen und lernen, demokratische Prozesse aktiv mitzugestalten. Sie vertreten die Interessen ihrer Gruppen, bringen unterschiedliche Sichtweisen ein und üben sich darin, Kompromisse zu finden und gemeinsame Entscheidungen zu treffen. Dadurch werden wichtige soziale und persönliche Kompetenzen gestärkt.
Ziel ist es, die Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche weiter auszubauen, den Austausch zwischen den verschiedenen Wohngruppen zu fördern und gemeinsam Projekte auf den Weg zu bringen, die das Leben in der Jugendhilfe aktiv mitgestalten. Damit leistet das Kinder- und Jugendparlament einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Stimmen der jungen Menschen gehört werden und ihre Ideen einen festen Platz in der Entwicklung der Jugendhilfe Iserlohn-Hagen haben.
Ansprechperson

Sven Semer
Bereichsleitung
Leopoldstr. 52
58089 Hagen
Mobil: 0162 / 34 81 451
E-Mail: semer@jugendhilfe-iserlohn-hagen.de
Downloads
Auf dieser Seite unserer Homepage stehen für Bewohner:innen und Mitarbeitende Informationen zur Beschwerde.
- Konzept zur Beteiligung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen.pdf (144 KB)
Auf diese Art und Weise wird in den Gruppen und Bereichen Partizipation gelebt und sichergestellt.
- Flyer_Herzlich_Willkommen.pdf (76 KB)
Unser Flyer zum Thema Partizipation
- DU liegst uns am Herzen.pdf (2,91 MB)
Unseren betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht der Ordner „DU liegst uns am Herzen“ zur Verfügung. Dieser Ordner wird zu Beginn der Betreuung vorgestellt und greift unteranderem die Themen Beteiligung, Partizipation, Mitwirkung und die Möglichkeit zur Beschwerde auf und verdeutlicht die entsprechenden Abläufe.


