Mutter-Vater-Kind "WohnRaum" Hagen
Die Evangelische Jugendhilfe Iserlohn- Hagen betreut seit über 20 Jahren Schwangere, Mütter/Väter mit ihren Kindern und Familien. Der Mutter- Vater- Kind Bereich hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich von einem Angebot für minderjährige Mütter/Väter zu einem differenzierten Angebot mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Standtorten in Iserloh, Hagen und Witten entwickelt.
In den letzten Jahren haben wir vermehrt die Erfahrung gemacht, dass für Mütter/ Väter mit psychischer oder geistiger Erkrankung/ Behinderung oder einer Suchterkrankung/ Essstörung ein anderes, erweitertes Betreuungssetting notwendig ist. Daraus haben wir den WohnRaum Hagen entwickelt und konzipiert.
Es handelt sich um ein vollstationäres Angebot, in dem Eltern- (teile) gemeinsam mit ihren Kindern kurz-, mittel oder längerfristig leben können und passgenau unterstützt, begleitet und betreut werden. Der WohnRaum Hagen ist zum einen als ein stationäres Anschlussangebot an die Unterbringung in einer Mutter- Vater- Kind Wohngruppe angelegt, zum anderen kann es auch mit individueller Betreuungsplanung und intensiver Aufnahmephase als eigenständiges stationäres Angebot genutzt werden.
Der WohnRaum Hagen bietet 6 Wohnungen in unterschiedlicher Größe (auch für größere Familiensysteme), um das Bedürfnis der Mütter/Väter und Kinder nach Rückzug, Ruhe und Privatsphäre zu beantworten, aber dennoch eine intensive und individuelle Begleitung, Betreuung und Unterstützung zu bieten und gewährleisten zu können.
Wir halten ein spezielles Betreuungsangebot vor, für Mütter/Väter mit geistiger und/oder seelischer Behinderung/Erkrankung, Essstörung sowie Suchterkrankung vor:
- Mütter/ Väter mit einer geistigen Behinderung, die zum Personenkreis der Eingliederungshilfe gemäß §§53ff. SGB XII gehören oder bei denen überlegt wird, ob sie zu diesem Personenkreis zählen. Aufnahmevoraussetzung für die Mütter und Väter ist die Bereitschaft, sich auf längerfristige Hilfsangebote einzulassen, Fremdanteilen in der Erziehung zuzustimmen sowie Kontrolle und Überprüfungen zuzulassen.
- Mütter/ Väter mit psychischer Erkrankung oder Behinderung, die an einer PTBS, Psychose, Depression, Persönlichkeitsstörung, Angst- oder Zwangsstörung oder neurotischen Störungen leiden, die einer psychiatrischen Behandlung zustimmen und bereit sind, dass die behandelnden Ärzte und Therapeuten von der Schweigepflicht entbunden werden.
- Mütter/ Väter mit einer Suchterkrankung/Abhängigkeit/ Essstörung; nach erfolgreicher Beendigung einer klinisch- therapeutischen Behandlung (Entzug und/oder Therapie), u.a. zur Stabilisierung und geschützten Alltagserprobung, einhergehend mit einer Rückfallprophylaxe.
- Volljährige Schwangere sowie Mütter/ Väter, die sich in familiären, sozialen und/oder psychischen Schwierigkeiten befinden und zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind.
- Clearing zur Feststellung des Hilfebedarfs/-umfangs, vorhandener Kompetenzen und geeigneter Wohnform , Entwicklung einer realistischen Perspektive, Sicherung des Kindeswohls usw. – siehe Clearing
- Mütter/ Väter die längerfristig Betreuung, Begleitung und Unterstützung benötigen, aufgrund ihrer Beeinträchtigung/Erkrankung.
- Mütter/ Väter, die bereits in einer Mutter- Vater- Kind Einrichtung gelebt haben und zum o.g. Personenkreis gehören oder weiter verselbständigt werden sollen
- Mütter/ Väter, bei denen ambulante Hilfe nicht mehr ausreicht und eine positive Entwicklung nicht mehr erkennbar ist.
- Mütter/ Väter, die bei der Rückführung ihres Kindes/ihrer Kinder Unterstützung und Begleitung benötigen
- Mütter/Väter, die bei der Versorgung und Erziehung des Kindes intensive Begleitung und Betreuung benötigen und eine Regelbetreuung nicht ausreichend ist, um die Sicherheit des Kindeswohls zu gewährleisten.
- Mütter/ Väter, die eine Unterbringung und geeignete Unterstützung in der Gutachterphase zur Feststellung der Erziehungsfähigkeit benötigen
Der Mutter- Vater- Kind WohnRaum Hagen ist eine Einrichtung der Jugendhilfe an der Schnittstelle zur Eingliederungshilfe. Die Rechtsgrundlage für dieses Angebot ergibt sich aus dem SGB VIII (§§19,34,41U sowie dem SGB XII (§§53 ff. und 67 ff.).
Sie wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie unsere Konzeption anfordern oder Fragen in einem persönlichen Gespräch klären.
Ansprechpartner
Daniela Fladrich-Caligiuri
Bereichsleitung
Leopoldstraße 52
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Telefon: 0 23 31 / 33 00 487
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