Ev. Jugendhilfe Iserlohn Hagen
Ev. Jugendhilfe Iserlohn Hagen
Inobhutnahme MK 0171 / 501 55 35

Partizipation

Partizipation ist in der Evangelischen Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH längst ein Eckpfeiler in der täglichen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geworden.

Doch was beinhaltet und bedeutet Partizipation eigentlich genau?

Wikipedia definiert „Partizipation“ wie folgt: „Partizipation (v. lat.: particeps = an etwas teilnehmend; zugehöriges Verb: partizipieren) heißt übersetzt Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung''. (...) In der Pädagogik versteht man unter dem Begriff der Partizipation die Einbindung von Kindern und Jugendlichen bei allen das Zusammenleben betreffenden Ereignissen und Entscheidungsprozessen.

So werden z. B. Hausregeln von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gemeinsam ausgehandelt, bei der Wahl von Entscheidungsträgern in der Jugendverbandsarbeit wird das Stimmrecht auch an unter 18jährige vergeben, um diese direkt am Entscheidungsprozess partizipieren zu lassen.“ (Quelle: Wikipedia)

 

Die Rechtslage spricht sich eindeutig für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen aus:

Im Allgemeinen: BGB § 1631 Abs. 2: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Im Besonderen: SGB VIII (KJHG) § 8, Abs. 1: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.

SGB VIII (KJHG) § 9, Abs. 2: Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes oder des Jugendlichen zu selbständigem, verantwortungsbewussten Handeln sowie die jeweiligen besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen.

UNO-Kinderrechtskonvention (von Deutschland 1992 ratifiziert), u. a.:

  • Kinder haben das Recht, bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
  • Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
  • u.v.m.

Schon Definition und Rechtslage stellen klar, dass Partizipation mehr umfasst, als „einfach nur“ Entscheidungen an Kinder und Jugendliche zu delegieren.

In Deutschland rankt sich die kinderpolitische Debatte um einige Schlüsselbegriffe. In erster Linie um den Begriff des „Kindeswohls", ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auf die Entstehung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert zurückgeht. Auch in der amtlichen Übersetzung der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 wurde der Ausdruck genutzt und steht hier für den weitaus deutlicheren Begriff des „best interest of the child“. Neuerdings hat neben dem Kindeswohl auch der Begriff des „Wohlbefindens“ Konjunktur, vor allem um der subjektiven Seite des Kindes, seinen eigenen Empfindungen und Einschätzungen Raum zu geben. Dies hängt wohl mit der UN-Kinderrechtskonvention zusammen, der zufolge Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene über eigene Rechte verfügen und nicht mehr vom Wohlwollen derer abhängig sein sollen, auf deren Unterstützung sie angewiesen sind. Insofern sie weiterhin abhängig sind, wird diese Abhängigkeit durch die Partizipationsrechte abgefedert, die jegliche Willkür ihnen gegenüber verhindern und Schritt für Schritt ihre Handlungsautonomie sichern sollen.

Für die Evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen bedeutet dies in der Praxis, dass auf Grund von steter Beteiligung, Partizipation, Mitwirkung und der ständigen Möglichkeit zur Beschwerde die Bedürfnisse der von uns betreuten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ernst genommen werden, diesen Verantwortung übertragen wird und sie im Sinne eines Miteinanders Entscheidungsprozesse anregen sowie aushandeln können.

In jedem dieser Prozesse werden die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von qualifizierten Mitarbeitern alters- und entwicklungsgemäß begleitet, so dass eine Situation der Über- oder Unterforderung ausgeschlossen wird.


 

Kindesschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat eine hohe lebenslange Bedeutung - sowohl in Familie als auch in institutioneller Jugendhilfe.

Kinder und Jugendliche sind auf Erwachsene angewiesen, die ihnen respektvoll begegnen und für ihre psychische und körperliche Unversehrtheit Sorge tragen. Die Sicherheit, die wir als Kinder erfahren konnten, prägt auch unseren Umgang mit unseren Mitmenschen als Erwachsene.

Im Bundeskinderschutzgesetz, das 2012 neu gefasst wurde, hat der Gesetzgeber dies noch einmal unterstrichen und Kinderschutzkonzepte in der Jugendhilfe explizit gefordert. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.

Eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist nunmehr in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Pflicht. Dabei geht es insbesondere auch um die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Standards für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt.

Es wurden Kooperationsverträge mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger geschlossen, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung und Qualifizierung von Kinderschutzfachkräften in den Einrichtungen.

Wir als Evangelische Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gGmbH sehen unsere Verantwortung und sorgen in allen unseren ambulanten und stationären Bereichen dafür, dass die Rechte und der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen respektiert und gewahrt werden.

Seit Januar 2017 haben wir noch eine zusätzliche Expertise durch den Leiter unserer Kinderschutzambulanz Hagen, Herrn Rohrhirsch, bereitgestellt für:

  • die interne Fachberatung unserer Einrichtungen
  • Qualifizierung der Mitarbeitenden zu „insofern erfahrenen Fachkräften des Kinderschutzes (Kinderschutzfachkräfte)“ entsprechend des Bedarfes unserer Einrichtung
  • kontinuierliche Fortbildung der bereits zertifizierten Kinderschutzfachkräfte
  • Schulung neuer Mitarbeiter

 

Unser „Konzept zur Beteiligung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen gemeinnützige GmbH“ (pdf, 144 KB) verdeutlich, auf welche Art und Weise in unseren Gruppen und Arbeitsbereichen Partizipation sichergestellt und gelebt wird.

In unserem Flyer: „Herzlich Willkommen" (pdf, 76 KB) wird auf das Thema Partizipation hingewiesen.

Zusätzlich stehen den von der Ev. Jugendhilfe Iserlohn-Hagen betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den unterschiedlichen Gruppen und Arbeitsbereichen der Ordner „DU liegst uns am Herzen“ (pdf, 2,91 MB) zur Verfügung. Dieser Ordner wird den Bewohnern zu Beginn der Betreuung vorgestellt und greift unteranderem die Themen Beteiligung, Partizipation, Mitwirkung und die Möglichkeit zur Beschwerde auf und verdeutlicht die entsprechenden Abläufe.