Ev. Jugendhilfe Iserlohn Hagen
Ev. Jugendhilfe Iserlohn Hagen
Inobhutnahme MK 0171 / 501 55 35

Mutter-Vater-Kind-Gruppe Iserlohn

Wir bieten insgesamt 28 Plätze aufgeteilt in 2 Gruppen, 2 zweier Wohngemeinschaften bzw. einem Familienappartement.

Mutter- Vater- Kind Wohngruppe 1

Mütter / Väter  mit einer psychischen Erkrankung / Beeinträchtigung

Mutter- Vater- Kind Wohngruppe 2

Mütter / Väter mit einer Lern- oder geistigen Behinderung

Mutter- Vater- Kind Wohngemeinschaft

Verselbständigung von Müttern / Vätern aus den Gruppen 1 und 2   

Mutter- Vater- Kind Apartment

Verselbständigung von Mütter/ Väter aus den Gruppen 1 und 2

Bei der Mutter- Vater- Kind Betreuung handelt es sich um ein differenziertes Angebot für:

  • Mütter/Väter mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen (Mutter- Vater- Kind Gruppe 1). Wir betreuen Mütter/ Väter mit Psychosen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, Angst- oder Zwangsstörungen und neurotischen Störungen. Aufnahmevoraussetzung für diesen Personenkreis ist die Zustimmung für eine psychiatrische Behandlung und die Bereitschaft sich mit den Auswirkungen ihrer Erkrankung auseinanderzusetzen. Es ist erforderlich, dass die behandelnden Ärzte und Therapeuten von der Schweigepflicht entbunden werden.
  • Mütter/ Väter mit einer geistigen Behinderung oder Lernbehinderung (Mutter- Vater- Kind Gruppe 2). Dies sind zum einen Mütter/Väter mit einer geistigen Behinderung, die zum Personenkreis der Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff. SGB XII gehören, oder bei denen überlegt wird, ob sie zu diesem Personenkreis zählen.

Aufnahmevoraussetzung ist die Bereitschaft der Mütter/Väter sich auf Hilfsangebote einzulassen, Fremdanteilen in der Erziehung zuzustimmen, sowie Kontrolle und Überprüfung zuzulassen.
Minderjährige und volljährige Schwangere, sowie Mütter/Väter, die sich in familiären, sozialen und/oder psychischen Schwierigkeiten befinden und zu einer eigenständigen Lebensführung noch nicht in der Lage sind.
 

Die Mutter- Vater- Kind Gruppe ist eine Einrichtung der Jugendhilfe an der Schnittstelle zur Behindertenhilfe.

Die Rechtsgrundlage für dieses Angebot ergibt sich aus dem SGB VIII (§§ 19, 34, 41) sowie dem SGB XII (§§ 53 ff. und 67 ff.)

 

Betreuungskonzept
Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in einer klaren Haltung gegenüber den Müttern und Vätern, die von Respekt und Wertschätzung getragen ist. Dabei sind wir der Auffassung, dass sowohl die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen der Mütter und Väter entdeckt und entwickelt, als auch die Defizite für das Wohl des Kindes klar und deutlich benannt werden.

Diese Schwerpunkte setzen wir um, indem wir:

  • Das Lernen am Modell ermöglichen, erzieherisches Handwerkszeug vermitteln und Rituale leben
  • Lernfelder schaffen, die den Eltern ermöglichen, Signale und Bedürfnisse des Kindes wahrzunehmen, zu deuten und in prompte Handlung umzusetzen, sowie dem Kind selbst Signale zu bieten, die ihm gesunde Entwicklung ermöglichen.
  • Aktivitäten und Lernfelder anbieten, die eine Nachreifung der Eltern ermöglichen
  • Erziehungsverantwortung in Krisen oder bei Überforderung übernehmen
  • spezielle Angebote für Mütter/Väter mit geistiger und psychischer Behinderung bereitstellen
  • in der Clearingphase eine Risikoanalyse erstellen und geeignete Hilfen und Schwerpunkte mit den Eltern herausarbeiten
  • Marte Meo und ein Eltern- Kompetenz-Training anbieten
  • zur Förderung und Betreuung der Kinder einen hausinternen Kinderbereich vorhalten
  • U.a. Methoden wie die Genogrammarbeit, die Netzwerkkarte oder den Lebensstrahl anwenden.

Clearing und Intensivbetreuung
Neben der “Regelbetreuung“ bieten wir eine Intensivbetreuung (bei Bedarf/ Notwendigkeit), sowie eine Clearingphase für Mutter/Vater und Kind an. Die Clearingphase dient der differenzierten Erfassung der Mutter/Vater- Kind- Beziehung und des Hilfebedarfs. In dieser Zeit werden die Frauen/Männer und Kinder intensiv begleitet, betreut und angeleitet. Es wird eine Risikoanalyse erstellt und Betreuungsschwerpunkte werden herausgearbeitet und genau beschrieben. Dieses erfolgt insbesondere beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Vorfeld der Aufnahme. Diese Phase umfasst in der Regel einen Zeitraum von 3 bis 6 Monaten.

 

Bei Anfrage bzw. einem Vorstellungstermin erfolgt eine differenzierte Angebots- und Betreuungsplanung mit dem zuständigen Kostenträger, der Mutter/ dem Vater und ggf. weiteren Beteiligten.

 

Weiterführende und ergänzende Angebote

  • Traumapädagogische Einzelstunden und Gruppenangebote (siehe Flyer)
  • Therapeutischer Dienst in Form von Familientherapie, systemische Beratung, systemische Interaktionstherapie, Familien- und Paargesprächen usw. (siehe Flyer)
  • Psychologische sowie heilpädagogische Diagnostik und Therapie durch externe Fachkräfte
  • Diagnostik durch die Kinderschutzambulanz (siehe Flyer)
  • Anschlussangebot WohnRaum für Mütter/Väter und Familien mit einem mittel- bis langfristigem Hilfebedarf, oder zur weiteren Verselbständigung in einer Trainingswohnung
  • Sozialpädagogische Familiendiagnose
  • Nachbetreuung
     

Wir halten u.a. ein Folgeangebot für Mütter/Väter, Familien mit einem längerfristigen Hilfebedarf (psychische Erkrankung und/oder geistige Behinderung / Lernbehinderung), sowie ein individuelles Mutter- Vater- Kind Betreuungsangebot in Wohnungen vor. Nähere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie unter “WohnRaum“.  

 

Ansprechpartner

Daniela Fladrich

Bereichsleitung

Leopoldstraße 52
58089 Hagen

Telefon: 0 23 31 / 33 00 487
Telefax: 0 23 31 / 33 00 490

E-Mail: fladrich@remove-this.jugendhilfe-iserlohn-hagen.de