Inobhutnahme MK 0171 / 501 55 35

Inobhutnahme Märkischer Kreis


Die Inobhutnahme Märkischer Kreis bietet Kindern und Jugendlichen in akuten Krisensituationen eine sofortige, schützende und unterstützende Hilfe.

Ziel ist es, den Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten einen sicheren Raum zu bieten, in dem sie entlastet und stabilisiert werden können. Dabei sollen gemeinsam neue und langfristige Perspektiven entwickelt werden.

Die Inobhutnahme verfügt über ein Zweibettzimmer und 5 Einzelzimmer, sodass insgesamt 7 Kinder und Jugendliche betreut werden können.

Gesetzliche Grundlagen
 

  • Die Inobhutnahme MK handelt entsprechend des gesetzlichen Auftrages, der sich aus dem § 42 SGB VIII ergibt. Ein besonderer Schwerpunkt der inhaltlichen Aufgabe liegt dabei in dem in § 8a SGB VIII beschriebenen „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. Eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit ist durch die Mitarbeitenden gesichert, sodass in dringenden Fällen zu jeder Zeit eine Aufnahme erfolgen kann.
  • Inobhutnahme gehört nach § 42 SGB VIII zu den anderen Aufgaben des Jugendamtes, die gem. § 1 Abs. 3 SGB VIII als Schutzrechte ausgestaltet sind.

Zielgruppe

Die Inobhutnahme richtet sich an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren:
 

  • deren körperliches, geistiges oder seelisches Wohl gefährdet ist.
  • die in akuten Krisensituationen oder Notlagen Unterstützung benötigen.
  • deren Leib oder Leben oder das von Dritter in Gefahr ist.
  • die von sich aus um Hilfe bitten - Selbstmelder:innen.

Inhalte der Betreuung
 

  • Materielle Sicherstellung: Bereitstellung von Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung.
  • Sozialpädagogische Betreuung: Intensive Betreuung durch pädagogische Fachkräfte, um den Kindern und Jugendlichen emotionale Entlastung in ihrer Krisensituation zu bieten.
  • Sicherer Rahmen: Die Kinder und Jugendlichen finden einen geschützten Ort, in dem sie zur Ruhe kommen und Zeit für Gespräche und Unterstützung erhalten.
  • Krisenintervention: Fachkräfte arbeiten daran, die akute Notlage der Kinder und Jugendlichen zu stabilisieren, ihnen emotionale Zuwendung zu geben und eine kurzfristige Perspektive zu entwickeln.

Weiterführende Maßnahmen

Nach der Unterbringung können weiterführende Maßnahmen im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens vereinbart werden, um den bestmöglichen Unterstützungsprozess sicherzustellen.

 

Ansprechperson
 

Frank Müller

Bereichsleitung

Pastorenweg 6
58644 Iserlohn

Telefon: 0 23 71 / 80 83 10
Telefax: 0 23 71 / 2 60 66

E-Mail: mueller@remove-this.jugendhilfe-iserlohn-hagen.de