Inobhutnahme Märkischer Kreis
Die Inobhutnahme MK bietet Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren, entsprechend des gesetzlichen Auftrages, der sich aus dem § 42 SGB VIII ergibt, eine adäquate Hilfe in akuten Krisensituationen. Ein besonderer Schwerpunkt der inhaltlichen Aufgabe liegt dabei in dem in § 8a SGB VIII beschriebenen „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“. Kinder und Jugendliche in akuten Krisen erhalten hier eine spontane, unterstützende und schützende Hilfeleistung.
In Anlehnung an den Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche bietet unser neues Konzept neben der Sicherstellung materieller Grundbedürfnisse, wie Unterkunft, Lebensunterhalt und Krankenhilfe zusätzlich eine intensive sozialpädagogische Betreuung und Begleitung.Während der zeitlich begrenzten Unterbringung wollen wir die akute Not- und Krisensituation des Minderjährigen durch eine intensive Begleitung auffangen.
Äußere Rahmenbedingungen
Im April 2009 haben wir neue Räumlichkeiten bezogen, die unserem Auftrag entsprechend ausgestattet sind.Den Kindern und Jugendlichen stehen hier ein Zweibett- und fünf Einzelzimmer zur Verfügung.Das professionelle Team besteht aus pädagogischen Fachkräften, welche die Versorgung und Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen gewährleisten.
Aufnahmeverfahren und Durchführung der Hilfe
Inobhutnahme gehört nach § 42 SGB VIII zu den anderen Aufgaben des Jugendamtes, die gem. § 1 Abs. 3 SGB VIII als Schutzrechte ausgestaltet sind.
Eine Aufnahme kann erfolgen
- wenn ein Kind/Jugendlicher um Inobhutnahme bittet (Selbstmelder). Dann ist das Jugendamt zur Inobhutnahme verpflichtet.
- wenn körperliches, geistiges oder seelisches Wohl des Kindes/Jugendlichen gegenwärtig oder unmittelbar und erheblich gefährdet ist. Hier entscheidet das Jugendamt über ein Erfordernis einer Unterbringung.
- wenn Leib oder Leben des Kindes/Jugendlichen oder eines Dritten gefährdet ist. Auch hier ist ein Erfordernis der Unterbringung gegeben.
Eine Aufnahme kann jederzeit erfolgen, eine „Rund um die Uhr" - Erreichbarkeit ist durch die Mitarbeiter/innen der Inobhutnahme gesichert.
Ziel ist es, möglichst schnell eine Perspektive mit dem Kind/Jugendlichen zu entwickeln.
Inhalte und Methoden
Neben der Sicherstellung der materiellen Versorgung ist es sehr wichtig, die Kinder in ihrer Krisen-/Notsituation zu entlasten. Die Unterbringung in der Inobhutnahme gewährt ihnen hierzu einen Rahmen der Sicherheit, der Ruhe, der Zeit zu Gesprächen und emotionaler Zuwendung.
Weiterführende und ergänzende Maßnahmen
Nach Beendigung des Aufenthalts in der Inobhutnahme sind ggf. weiterführende Maßnahmen durch unsere Einrichtung über ein Hilfeplanverfahren zu vereinbaren.Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Inobhutnahme und die Gruppenleitung zur Verfügung.
Ansprechpartner

Frank Müller
Bereichsleitung
Pastorenweg 6
58644 Iserlohn
Telefon: 0 23 71 / 80 83 10
Telefax: 0 23 71 / 2 60 66
E-Mail: mueller@ jugendhilfe-iserlohn-hagen.de